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Allgemeiner Vertrags-RechtsschutzWofür ist dieser Produktbaustein wichtig?- Der Versicherungsnehmer kauft seiner Gattin zum Geburtstag einen Hund, nämlich einen Golden Retriver. Als dieser nach kurzer Zeit verstirbt, liegt der Verdacht nahe, dass er bereits beim Kauf krank war. Der Versicherungsnehmer möchte nun einen Teil des Kaufpreises von der Tierhandlung zurückerstattet haben.
- Der Versicherungsnehmer bekommt vom Elektriker eine neue, größere und sehr teure Waschmaschine. Doch bereits bei der ersten Inbetriebnahme stellt sich heraus, dass die Trommel „eiert“, und dadurch mit der Zeit ein gravierender Schaden an Motor und Gehäuse der Maschine zu erwarten ist. Der Lieferant weist jegliche Argumente des Versicherungsnehmers bei der Mängelrüge von sich. Er reiht die vorgebrachten Argumente unter „Pech gehabt“ ab.
- Die Versicherungsnehmerin, eine Alleinerzieherin, bestellt bei einem Versandhaus Vorhänge für das Kinderzimmer. Bei der Lieferung stellt sich heraus, dass weder Farbe noch Größe stimmen. Sie reklamiert deswegen beim Versandhaus, das aber jegliche Schuld von sich weist.
- Die Versicherungsnehmerin, eine Alleinerzieherin, gerät mit dem Kindergartenerhalter ihrer Tochter in Streit bezüglich ausstehender Monatsraten für den Kindergartenplatz. Da sie nicht gewillt ist, eine beinahe Verdopplung des monatlichen Beitrages ohne offensichtlicher Notwendigkeit hinzu nehmen und daher eine gütliche Einigung nicht erzielt werden kann, muss über die D.A.S. die Schlichtungsstelle der Gemeinde angerufen werden.
- Der 20-jährige Versicherungsnehmer lässt sich für seine Wohnung einen Kostenvoranschlag für eine neue Gasetagenheizung erstellen (€ 6.000,-). Da der tatsächliche Rechnungsbetrag bedeutend höher ausfällt (€ 8.000,-), gerät er mit dem Installateur in Streit.
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