|
|
|
|
BeratungspaketWofür ist dieser Produktbaustein wichtig?- Der Versicherungsnehmer möchte sich eine Immobilie zulegen. Um vor den möglichen Tücken des ihm vorliegenden Vertrages gewappnet zu sein, lässt er sich anwaltlich beraten.
- Der Versicherungsnehmer möchte sich vor Gründung des Hausstandes seines Sohnes beraten lassen, wie und in welcher Form er sein Kind als Elternteil dabei zu unterstützen hat.
- Die allein erziehende Versicherungsnehmerin möchte von ihrem Ex-Gatten mehr Kindes– und Scheidungsunterhalt, da sie erfahren hat, dass er eine neue, besser dotierte Arbeitsstelle angenommen hat. Wie viel mehr sie einfordern kann, möchte sie bei einem Informationsgespräch mit einem Scheidungsspezialisten herausfinden.
- Die Versicherungsnehmerin möchte mit ihrem Freund zusammen ziehen, heiraten, und einen Hausstand gründen. Da sie keine Ahnung hat, was sie von ihren Eltern als „Aussteuer“ erwarten kann, möchte sie sich umfassend beraten lassen.
- Der studierende Versicherungsnehmer soll seine Gemeindewohnung an zwei Studienkollegen privat untervermietet haben und erhält deshalb die schriftliche Kündigung. Da die Vorwürfe nicht den Tatsachen entsprechen, und er nur vorübergehend zwei Freunden für einige Tage das Gastrecht gewährt hatte, will er sich beraten lassen, wie er diese Kündigung anfechten kann.
|
 |
Kontakt |
 |
|
|
|