Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete

Wofür ist  dieser Produktbaustein wichtig?

  • Als Eigentümer: Ihr Friseursalon erfreut sich großer Beliebtheit und Frau U. kann sich über gute Umsätze freuen. Da sie ohnehin vorhat in der Pension aufs Land zu ziehen, erwirbt Frau U. von ihrem Unternehmensgewinn ein Haus in einer kleinen verschlafenen Gemeinde. Als sie ein erstes Wochenende in ihrem neuen Domizil verbringt, fällt ihr auf, daß ihr Nachbar, um zu seinem Schuppen zu gelangen, immer über einen Teil ihres Grundstücks geht. Als sie ihn darauf anspricht, teilt ihr Gegenüber bärbeißig mit, er gehe schon immer hier und habe deswegen ein Wegrecht, das sie ihm somit nicht verwehren dürfe...
  • Als Mieter/Pächter: Als Frau X. in unmittelbarer Nähe zu ihrer Änderungsschneiderei eine günstige Mietwohnung beziehen kann, gratuliert sie sich anfangs zu einem "Schnäppchen". Bereits beim ersten stärkeren Regenfall muß sie aber leider feststellen, daß ihr Kellerabteil feucht wird. Sie reklamiert dies bei der Hausverwaltung, wird aber nur vertröstet. Das Spiel wiederholt sich leider bei jedem Schlechtwettereinbruch, bis Frau X. die Geduld verliert und mit ihrem Anliegen zu D.A.S. kommt...
  • Bei Nachbarschaftskonflikten: Neben dem privaten Wohnhaus von Herrn Z. eröffnete vor einigen Monaten ein Golfplatz. An und für sich ein Anlaß zur Freude, denn Herr Z. als Besitzer einer gutsituierten Werbefirma hat schon einige Aufträge beim Golfen bekommen, somit könnte er in Zukunft fast vor seiner Haustüre "arbeiten". Was Herrn Z. jedoch trotzdem nicht behagt, ist die Tatsache, daß der Herrenabschlag für das Loch Nummer 9 nur ca. 150 Meter von seinem Haus entfernt vorgesehen ist. Als er den Betreiber darauf anspricht, versichert dieser, man habe dafür Sorge getragen, daß es zu keinen Auswirkungen auf Herrn Z.´s Grund und Boden kommen kann. Trotz dieser Zusage kann Herr Z. nach einiger Zeit eine Sammlung von 80 Golfbällen anlegen, die sich auf sein Grundstück "verirrt" haben...
  • Steuer-Rechtsschutz: Herr C. betreibt seine Bäckerei bereits seit einiger Zeit und dank seiner Qualitätsprodukte macht er ansehnliche Umsätze. Da er sich privat den Traum von den eigenen vier Wänden bislang nicht erfüllt hatte, nimmt er nun die Gelegenheit wahr und investiert seinen Gewinn in ein schmuckes Einfamilienhaus. Als ihm für sein neu erworbenes Privatanwesen ein Abgabenbescheid zugestellt wird, mit welchem Wasserzins-, bzw. Kanalgebühren-Akontozahlungen zu begleichen sind, kann Herr C. über die Höhe der Vorschreibung nur staunen. Die Steuerlast erscheint ihm sehr hoch und er versucht zunächst die Berechnung der Behörde nachzuvollziehen. Leider ist ihm dies nicht möglich, da sich aus dem Bescheid keine "Bemessungsgrundlage" für die Vorschreibung eruieren läßt. Um sich keine Chancen entgehen zu lassen, beruft Herr C. gegen den Bescheid an den Gemeindevorstand, welcher jedoch lediglich den Erstbescheid erneut bestätigt...
  • Schadenersatz-Rechtsschutz bei Beschädigung des versicherten Objektes: Frau T. läßt sich ein neues Wohnzimmer liefern. Da sie selbst zum Liefertermin in ihrer Boutique gebraucht wird, ersucht sie eine Bekannte die Türe zu öffnen, das Aufstellen der Möbel zu beaufsichtigen und den Lieferschein zu quittieren. Ihre Freude an der neuen Wohnlandschaft wird nach einem langen Arbeitstag leider durch die von den Möbelpackern verursachten Schäden getrübt. Beim Aufstellen einer großen Vitrine wurde die Wohnzimmertapete teilweise eingerissen, im Stiegenaufgang ihres Hauses finden sich etliche Schrammen und der Türstock im Wohnzimmer weist eine deutliche Kerbe auf. Frau T. versucht diese Schäden beim Möbelhaus zu reklamieren. Als sie endlich zur zuständigen Stelle weiterverbunden wird, erfährt sie dort von einer etwas schnippischen Dame, das Möbelhaus hafte nicht für Schäden, denn die könne ja jeder im Nachhinein behaupten...