Schadenersatz-Rechtsschutz für den Verkehrsbereich

Wofür ist  dieser Produktbaustein wichtig?

                      • Die Versicherungsnehmerin wird bei strömendem Regen in einen Auffahrunfall auf der Westautobahn verwickelt. Wegen der abrupten Bremsung fährt sie ihrem Vordermann auf, ihr Hintermann wiederum rammt ihr KFZ. Die Versicherungsnehmerin und ihr Beifahrer sind verletzt, das Auto ein Totalschaden. Wie bei einem Auffahrunfall üblich, will keiner „schuld“ sein, und die Versicherungsnehmerin muss klagen.
                      • Die Versicherungsnehmerin ist Modedesignerin. Sie ist mit ihrem Minivan und einer Kollektion der neuen Winterkreationen gerade zu einer Modemesse unterwegs, als sie von einem bulgarischen Lkw gerammt wird. Da praktisch ihr gesamtes Ladegut durch diesen Unfall unbrauchbar ist, möchte sie neben dem Sachschaden an ihrem Kfz vom Fahrzeughalter auch Schadenersatz für ihr beruflich befördertes Gut haben.
                      • Der Versicherungsnehmer ist mit seinem auflaufgebremsten Pkw-Anhänger, auf dem er sein Motorrad geladen hat, zu einem Motor-Cross-Rennen nach Deutschland unterwegs. Kurz vor Bremen ereignet sich ein Verkehrsunfall, bei dem das Motorrad vom Anhänger geschleudert, und stark beschädigt wird. Die gegnerische Haftpflichtversicherung lehnt jedoch jegliche Zahlung ab.
                      • Der Versicherungsnehmer, der mit seiner Gattin im Privatauto in Holland unterwegs ist, wird unschuldig von einem nachkommenden PKW, der mit überhöhter Geschwindigkeit und viel zu spät bremsend unser Mitglied rammt, in die vor ihm stehenden Autos geschoben. Seine Frau wird dabei schwer verletzt, und am Auto entsteht ein Totalschaden. Da die gegnerische Haftpflicht des holländischen Autolenkers die Schadenersatzansprüche an unseren Versicherungsnehmer ablehnt, muss dieser mit Hilfe der D.A.S. seine Ansprüche einklagen.
                      • Der jugendliche Versicherungsnehmer ist mit seinem Motorrad auf einer Freilandstraße unterwegs. Beim vorschriftsmäßigen Überholen seines Vordermannes schert dieser abrupt und unvorhersehbar mit seinem Fahrzeug aus, und fährt den Versicherungsnehmer an. Dieser stürzt, und zieht sich langwierige, schwere Verletzungen zu. Beim Strafverfahren gegen seinen Vordermann schließt sich der Versicherungsnehmer als Privatbeteiligter an, muss aber trotzdem auf dem Zivilrechtsweg seine Schadenersatzansprüche einklagen.