Sozialversicherungs- und Sozialversorgungs-Rechtsschutz für den Privatbereich

Wofür ist  dieser Produktbaustein wichtig?

      • Nach dem Sturz der schwangeren Versicherungsnehmerin im Treppenhaus und der langwierigen Behandlung im Krankenhaus, wird von den behandelnden Ärzten des Spitals eine erfolgsversprechende Rehabilitation vorgeschlagen. Die Pensionsversicherungsanstalt verweigert aber die Kostenübernahme des Rehabilitationsaufenthaltes zur Gänze.
      • Die Versicherungsnehmerin erhält von der Krankenkasse einen abschlägigen Bescheid in dem diese feststellt, die Kosten des neuen, teuren Osteoporosemedikamentes nicht zu übernehmen. Dagegen will die Versicherungsnehmerin vorgehen.
      • Die minderjährige Tochter unseres Versicherungsnehmers wird bei einem Sportunfall in den Sommerferien verletzt. Nach der erfolgreichen Operation und dem Krankenhausaufenthalt wird eine Rehabilitation medizinisch verordnet. Die Sozialversicherungsanstalt verweigert jedoch die Kostenübernahme.
      • Die Versicherungsnehmerin, eine passionierte Wildwasserpaddlerin, stürzt bei einer Fahrt aus dem Boot, stößt dabei mit dem Kopf gegen einen Stein und verletzt sich schwer. Nach dem Krankenhausaufenthalt wird aus medizinischer Sicht eine Rehabilitation dringend angeraten, doch die Pensionsversicherungsanstalt verweigert die Kostenübernahme.