Straf-Rechtsschutz für den Verkehrsbereich

Wofür ist  dieser Produktbaustein wichtig?

                    • Unserem Versicherungsnehmer wird vorgeworfen, beim Einparken einen anderen Pkw-Lenker, der auch denselben Parkplatz wollte geschnitten zu haben, um den freien Platz zu ergattern. Das Strafverfahren gegen unseren Versicherungsnehmer wegen Nötigung wird eingestellt. Es lässt sich nämlich nachweisen, dass der andere Lenker keine sichtbare Willenshandlung gesetzt hat (kein Blinken, kein Lichtsignal, nicht gehupt), auf Grund der man hätte annehmen können, dass er gleichfalls auf den Parkplatz reflektiert.
                    • Der mitversicherte Sohn unseres Versicherungsnehmers, ein Student, wird beschuldigt, bei einem Auffahrunfall, an dem er beteiligt war, Fahrerflucht begangen zu haben. Aus Mangel an Beweisen wird das Strafverfahren eingestellt.
                    • Die in Schulausbildung befindliche mitversicherte Tochter der VN wird beschuldigt, an einem Verkehrsunfall mit Personenschaden mit ihrem Moped vorbeigefahren zu sein, ohne die Verunfallten zu fragen, ob sie erster Hilfe bedürfen. Sie sieht sich deshalb mit einem gerichtlichen Strafverfahren wegen unterlassener Hilfeleistung konfrontiert.